Kaum jemand wird der These widersprechen, dass die Durchsetzung der Menschenrechte im Rechtsstaat zu den vornehmsten Pflichten der Gerichte zählt. Schon weniger eindeutig erscheint, ob bzw. inwieweit dies auch Sache der Zivilgerichte ist, zumal dann, wenn es um Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen im Ausland geht. Ist der deutsche Zivilprozess für solche grenzüberschreitenden Fälle gedacht und/oder gerüstet? Den damit zusammenhängenden prozessualen Grundsatzfragen soll der Vortrag nachgehen. Das besondere Augenmerk gilt dabei der Durchsetzung menschenrechtlicher Mindeststandards im Bereich des Umweltschutzes.
Referent: Prof. Dr. Wolfgang Hau, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht, im zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht München
Die Veranstaltung folgt dem Motto "science goes public" und ist deshalb sowohl für Fachpublikum als auch die Zivilgesellschaft geöffnet.